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Vermarktungsmöglichkeiten


Das KWK-Gesetz gibt dem BHKW-Betreiber in der Wohnungswirtschaft die Möglichkeit, Kunden direkt über eigene Zähler mit Strom zu versorgen und mittels einem abrechnungsrelevanten Zählpunkt den Reststrombezug und die Einspeisung abzurechnen. In der Praxis führt dies jedoch häufig zu Problemen. Die Strom- und Wärme-Vermarktungsmöglichkeiten der Wohnungswirtschaften müssen daher gesondert betrachtet werden.

Diese Vermarktungsmöglichkeiten werden in einem Vortrag im Rahmen des Mini-KWK-Kongresses erläutert.