Sobald ein Mini-BHKW regelmäßig Erlöse zum Beispiel aus dem Stromverkauf generiert, unterliegt der BHKW-Betreiber den steuerrechtlichen Vorgaben eines Gewerbes. Hierzu zählen die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen genauso wie die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer.
Auf diese steuerrechtlichen Vorgaben wird in einem Vortrag auf dem Mini-KWK-Kongress eingegangen.