Mini-BHKW-Anlagen unterliegen für den Brennstoffeinsatz einer Energiesteuer, die bis Ende März 2012 auf Antrag zurückerstattet wurde. Seit 01. April ist die Energiesteuerrückerstattung für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrische Leistung ausgesetzt. KWK-Strom, der in unmittelbarer Nähe der KWK-Anlage genutzt wird, unterliegt keiner Stromsteuer.
Das Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetz weist inzwischen eine Vielzahl von neuen Bestimmungen auf, die teilweise in den Durchführungsverordnungen wiedergegeben werden.
Im Rahmen der Mini-KWK-Konferenz werden die neuen Regelungen in Bezug auf die Energie- und Stromsteuer für Mini-KWK-Anlagen genauer erläutert.